Wichtige Provisionsarten erklärt
Verschiedene Provisionsarten im Überblick
Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Provisionsarten in der Finanzdienstleistung.

Abschlussprovision (AP)
Die Abschlussprovision wird einmalig für den Abschluss eines Vertrages gezahlt. Sie basiert häufig auf der Bewertungssumme (BWS) des Vertrages und kann vorab oder ratierlich ausgezahlt werden.

Bestandsprovision (BP)
Die Bestandsprovision wird für die Betreuung des Kunden gezahlt und ist oft ein Prozentsatz des jährlichen Beitrags. Sie beginnt meist nach einer Übergangszeit.

Courtage (CTG)
Courtage ist eine laufende Provision, die in vielen Sparten anstelle von Abschlussprovisionen gezahlt wird. Sie wird als Prozentsatz auf den laufenden Beitrag des Kunden berechnet.
Inhaltsverzeichnis
Einführung in das Provisionswesen
Verschiedene Provisionsarten
a. Einmalvergütungen (z. B. Abschlussprovision)
b. Laufende Vergütungen (z. B. Bestandsprovision, Courtage)
c. Sonderformen (Dynamik-, Erhöhungs-, Inkasso- und Erneuerungsprovisionen)Storno und Haftungsregelungen
Abrechnung & Organisationsstruktur
a. Karriere- & Stufenmodelle
b. Bewertungsmodelle & Einheiten
c. Sondervergütungen (Tippgeber, Bringer, Wettbewerbe)Steuerliche Aspekte & Rundungsdifferenzen
Anforderungen an Provisionssoftware
1. Was sind Provisionen?
Provisionen sind erfolgsabhängige Vergütungen für die Vermittlung von Verträgen oder Produkten durch Dritte. Sie werden typischerweise in Prozent eines Umsatzes oder als Fixbetrag ausgezahlt – entweder direkt nach Vertragsabschluss oder zeitversetzt. Die genaue Provisionshöhe, Zahlungsweise und mögliche Rückforderungsansprüche richten sich nach individuellen Vereinbarungen und gesetzlichen Vorgaben.
2. Formen von Provisionen
a. Abschlussvergütung (AP)
Diese einmalige Zahlung wird für den erfolgreichen Abschluss eines Vertrages geleistet. Die Berechnungsbasis ist häufig die sog. Bewertungssumme (BWS), die sich aus Beitragshöhe und Vertragslaufzeit ergibt – häufig mit Höchstlaufzeiten begrenzt.
Beispiele nach Branche:
Lebensversicherung: Monatsbeitrag × max. Laufzeit × 12 × Provisionssatz
Krankenversicherung: z. B. 7-facher Monatsbeitrag
Investmentfonds: Anteil am Ausgabeaufschlag der Anlage
Immobilien: Anteil an Maklercourtage (inkl. Umsatzsteuer)
Energie/Telko/Darlehen: Feste Beträge oder Prozent der Vertrags-/Darlehenssumme
Varianten zur Risikosteuerung:
Auszahlung über die Haftungszeit („ratierlich“)
Kombination aus Vorschuss und Ratenzahlung
Honorar-Modelle statt klassischer Provisionszahlungen
b. Laufende Vergütungen
Bestandsprovision (BP):
Wird für die kontinuierliche Kundenbetreuung gezahlt, z. B. jährlich 2 % auf den laufenden Beitrag.
Courtage (CTG):
In manchen Branchen – etwa der Sachversicherung – gibt es keine Abschlussvergütung, sondern ausschließlich laufende Zahlungen auf Beitragsbasis (z. B. 15–25 %).
c. Weitere Provisionsarten
Dynamikprovision (DYN):
Entsteht durch jährliche Beitragserhöhungen in Lebensversicherungen mit Dynamikoption. Hohe Stornowahrscheinlichkeit durch Widerspruchsrecht der Kunden.
Erneuerungsprovision (EN):
Vergütung für Vertragsverlängerungen – insbesondere im Firmenkundenbereich relevant.
Erhöhungsprovision (ER):
Zahlung bei zusätzlichen Einmalbeiträgen oder Beitragserhöhungen. Hier gelten gesonderte Haftungszeiten.
Inkassoprovision (IN):
Typisch in mehrstufigen Vertriebsmodellen (MLM), basierend auf Verkaufserlösen.
3. Rückforderungen und Sicherheitsmechanismen
Stornohaftung:
Wird eine Provision vorzeitig ausgezahlt, haftet der Vermittler, falls der Vertrag storniert wird. Die gesetzliche Haftungszeit (z. B. 60 Monate bei PKV/LV) definiert den Zeitraum, in dem Rückforderungen erfolgen können.
Stornoreserve:
Als Sicherheitsrücklage wird ein Teil der Provision auf einem separaten Konto einbehalten. Rückzahlung erfolgt nach Ablauf der Haftungszeit. Die Rechtsprechung verlangt professionelle, vertragskonforme Verwaltung – übermäßiger Einbehalt ist unzulässig.
4. Abrechnung und Vertriebsstrukturen
a. Karriere- und Stufensysteme
Ein Karrieremodell legt fest, unter welchen Voraussetzungen Berater aufsteigen. Grundlage sind zumeist Umsätze – sowohl eigene als auch im Team. In hierarchisch strukturierten Vertrieben ist die Differenzprovision das zentrale Modell.
Beispiel Differenzprovision:
Gesamtprovision: 1.000 €
Beteiligung:
• Berater (80 %) = 650 €
• 1. Führungsebene (5 %) = 50 €
• 2. Ebene (15 %) = 150 €
• Overhead = 150 €
Sonderregelungen (z. B. Mindestbeteiligung von Vorgesetzten) sorgen für Ausgleich bei ungleichen Beteiligungsstufen.
b. Einheitenbasierte Systeme
Zur Vereinheitlichung werden Leistungen und Produkte in Punkte oder Einheiten umgerechnet. Dies erleichtert Vergleichbarkeit bei heterogenen Produktportfolios und reduziert den Verwaltungsaufwand. Vor allem in Strukturvertrieben ist diese Methode etabliert.
c. Sondervergütungen
Provisionssplitting:
Bei Teamberatungen wird die Vergütung prozentual zwischen mehreren Beteiligten aufgeteilt. Vorgesetzte erhalten zusätzlich ihren Anteil gemäß Hierarchiestufe.
Tippgebervergütung:
Für Empfehlungen ohne aktive Beratung. Nützlich zur honorierten Weiterleitung von Interessenten.
Bringerbonus:
Vergütung für das Einbringen neuer Berater oder Strukturen. Meist zeitlich begrenzt (z. B. 12–36 Monate).
Beförderungen & Hierarchiewechsel:
Veränderungen können rückwirkend oder ab Stichtag greifen. Systeme müssen flexible Rückrechnungen unterstützen. Überholerregelungen verhindern, dass Führungskräfte ohne Beteiligung bleiben.
Rabattierte Vergütung / Verzicht:
Ein Berater kann auf einen Teil seiner Provision verzichten – etwa zur Gewährung eines Kundenrabatts. Dieser Verzicht kann individuell oder auf mehrere Beteiligte verteilt werden.
Wettbewerbe:
Punkte- und zeitraumbezogene Challenges motivieren Berater, z. B. durch Sach- oder Geldpreise.
5. Steuer und Rundungsfragen
Steuerliche Behandlung:
Provisionen sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Ausnahmen gelten für bestimmte Finanzvermittlungen (§ 4 UStG), z. B. Versicherungen, Kredite oder Investmentprodukte. Vermittlungen im Immobilien- oder Containergeschäft unterliegen dagegen regulärer Umsatzsteuerpflicht.
Rundungsproblematiken:
Bei sehr kleinen Beträgen treten oft Ungenauigkeiten auf – sowohl bei der Provisionsverteilung als auch bei der Steuerberechnung.
Beispiel: 4 Cent sollen auf 3 Partner zu je 33 % verteilt werden → rechnerisch 1,32 Cent → technisch nur 3 Cent möglich, 1 Cent bleibt unverrechnet.
6. Provisionsabrechnungssoftware
Ein leistungsfähiges Abrechnungssystem muss:
alle gängigen Provisionsformen unterstützen
individuelle Vereinbarungen und Stufenmodelle abbilden
Rückrechnungen bei Storno, Wechseln und Beförderungen ermöglichen
steuerliche Anforderungen korrekt umsetzen
Rücklagen und Stornoreserven verwalten
klar und transparent kommunizierbare Auswertungen erstellen
Nur mit einer flexiblen Softwarelösung lassen sich komplexe Vertriebsmodelle zuverlässig und revisionssicher betreiben.
Antworten auf häufige Fragen zu Provisionen
Häufig gestellte Fragen zu Provisionen und deren Abrechnung
Erfahren Sie mehr über die wichtigsten Aspekte der Provisionsabrechnung.
Provisionen sind Vergütungen, die für die Vermittlung eines Geschäfts zwischen zwei Parteien gezahlt werden. Sie werden häufig von Vermittlern, Maklern oder Agenturen erhalten.
Die Berechnung von Provisionen erfolgt in der Regel auf Basis einer Bewertungssumme, die von verschiedenen Faktoren wie Vertragslaufzeit und Beitragshöhe abhängt.
Eine Provisionsabrechnung dokumentiert die Auszahlung von Provisionen an Vertriebspartner und stellt sicher, dass alle Vereinbarungen transparent und nachvollziehbar sind.
Provisionen können entweder sofort nach Vertragsabschluss oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt werden, abhängig von den vertraglichen Vereinbarungen.
Die Stornohaftung bezieht sich auf die Verantwortung des Vermittlers für bereits ausgezahlte Provisionen, die zurückgefordert werden können, wenn ein Vertrag storniert wird.
Bonussysteme sind Anreize, die auf der Erreichung bestimmter Verkaufsziele basieren. Sie bieten zusätzliche Vergütungen für die Erfüllung von Umsatzvorgaben.